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Bundeskongress 2018

Mindestlohn

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Lohnarmut ist nicht zumutbar

Alle, die Vollzeit arbeiten, müssen von ihrem Gehalt auch leben können. Vollzeitbeschäftigte sollten nicht gezwungen sein, weitere Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, um über die Runden zu kommen. Zusätzlich soll über Mindestlöhne eine „Lohnspirale“ nach unten verhindert werden.
Anfang 2017 legte Bundeskanzler Christian Kern sein erstes Grundsatzprogramm – Plan A – vor und forderte die Kollektivvertragspartner auf, einen Stufenplan zur Erreichung von 1.500 Euro Mindestlohn zu erstellen. Höhere Mindestlöhne hatte sich der ÖGB ohnehin zum Ziel gesetzt, und zwar über Kollektivverträge. In Österreich sind fast 98 Prozent aller Arbeitsverhältnisse durch Kollektivverträge, die Mindestlöhne und -gehälter festlegen, geschützt.

Besser per Kollektivvertrag

Ein gesetzlicher Mindestlohn wäre dem System der kollektivvertraglichen Mindestlöhne vielfach unterlegen. Der ÖGB hat sich eine „Generalvereinbarung“ der Sozialpartnerpräsidenten zum Ziel gesetzt – wie 2007, als vereinbart wurde, schrittweise einen Mindestlohn von 1.000 Euro einzuführen. Die Sozialpartner haben sich im Juni 2017 auf einen Mindestlohn von 1.500 Euro brutto für alle geeinigt, der bis zum Jahr 2020 umgesetzt wird.

Nächster Schritt: 1.700 Euro brutto

Für den ÖGB sind 1.500 Euro brutto, die bereits 2013 beim ÖGB-Bundeskongress als Ziel definiert wurden, aber nur ein Zwischenschritt. Das neue Mindestlohnziel liegt bei 1.700 Euro brutto – das wird der ÖGB natürlich weiterhin fordern und auch durchsetzen.

Europa braucht höhere Löhne

Auch auf europäischer Ebene gab es eine Kampagne für höhere Mindestlöhne. ArbeitnehmerInnen verdienen einen gerechten Anteil an den steigenden Gewinnen! Damit das Wirklichkeit wird, hat die europäische Gewerkschaftsbewegung 2017 die Kampagne „Europa braucht höhere Löhne – Jetzt ist Zeit für den Aufschwung“ gestartet. www.payrise.eu

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