Pensionen
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Reformen wirken
Das faktische Pensionsantrittsalter steigt. Gutachten zeigen, dass die Bundesmittel, die in die Pensionen fließen, in den nächsten Jahren deutlich geringer ausfallen werden als bisher angenommen. Das bestätigt, dass die bisher getätigten Reformen wirken.
Pensionskonto – Pensionsrechner
Seit 2014 ist es konkret mit dem Pensionskonto. ArbeiterInnen und Angestellte, die ab 1955 geboren sind, bekamen Post von der Pensionsversicherung – Inhalt: die Höhe der bisher erworbenen Pensionsansprüche. Durch das Pensionskonto wurde die künftige Pensionshöhe besser vorhersehbar.
Höhere Mindestpension für Alleinstehende
Für alleinstehende PensionistInnen, die 30 Arbeitsjahre oder mehr erworben haben, gilt ein Ausgleichszulagen-Richtsatz von 1.000 Euro (statt 889,84 Euro). Damit wird einerseits ein Anreiz gesetzt, mit Arbeitsjahren länger ins System einzuzahlen, andererseits konsequent das Prinzip der Armutsvermeidung im Alter fortgesetzt.
Bessere Rehabilitation
Es gibt seit 2017 unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Rehabilitation. Eine berufliche Reha „nach unten“ ist nur mit Zustimmung der/des Betroffenen möglich.