Gesundheit und Pflege
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Teilzeit nach langem Krankenstand
Schwer erkrankten ArbeitnehmerInnen soll die Rückkehr ins Arbeitsleben erleichtert werden. Nach mindestens sechswöchigem Krankenstand können sie mit um 25 bis 50 Prozent reduzierter Arbeitszeit wiedereinsteigen. Sie erhalten – neben dem Lohn/Gehalt für die geleistete Arbeit – ein aliquotes Krankengeld. Kann nur auf freiwilliger Basis vereinbart werden.
ELGA-Ausbau
Die Spitäler der Steiermark und Wiens arbeiten bereits seit 2015 mit der elektronischen Gesundheitsakte ELGA, 2016 kamen die restlichen Bundesländer sowie die Einrichtungen der Unfallversicherung (AUVA) dazu. Weitere Ausbaustufen: Arztpraxen, Apotheken.
Pflegekräfte-Ausbildung
Ausbildungsreform für Pflegekräfte: Ausbildung in drei Gruppen, wobei gehobene Pflegefachkräfte akademisch an Fachhochschulen ausgebildet werden.
Pflegekarenz und Pflegeteilzeit
Um die Pflege von Angehörigen besser organisieren zu können, ohne aus Zeitgründen den Beruf aufgeben zu müssen, gibt es seit 2014 die Möglichkeit, bis zu drei Monate lang in Pflegekarenz oder in Pflegeteilzeit zu gehen.
ArbeitnehmerInnenschutz
ArbeitnehmerInnen in der EU werden besser vor arbeitsbedingten Krebserkrankungen geschützt: Einführung verbindlicher arbeitsbedingter Expositionsgrenzwerte (OELs) für zusätzliche elf krebserregende Stoffe. Außerdem müssen die Mitgliedsländer nun lebensbegleitende Gesundheitsüberwachung für ArbeitnehmerInnen organisieren, die Karzinogenen ausgesetzt sind.
ARGE-FGV für Gesundheits- und Sozialberufe, ARGE ÄrztInnen
Da es sowohl öffentliche, private und gemeinnützige BetreiberInnen von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen gibt, sind die Beschäftigten in verschiedenen Gewerkschaften organisiert. Die ARGE-FGV vertritt deren Interessen gewerkschaftsübergreifend, zum Beispiel mit einer großen Pflege-Enquete im Jahr2014 – aber auch mit Demonstrationen, wenn notwendig. Nach einem ähnlichen Prinzip funktioniert die ARGE ÄrztInnen. www.fgv.at