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Bundeskongress 2018

Arbeitszeit

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Arbeitszeit

Parallel zu den Sozialpartner-Verhandlungen zum Thema Mindestlohn wurde auch eine Reform der Arbeitszeitregelung diskutiert. Ziel aus Gewerkschaftssicht: Eine Flexibilisierung, von der auch die ArbeitnehmerInnen etwas haben: Planbarkeit, Selbstbestimmung, Arbeitszeitverkürzung.
Seit Jahrzehnten ist Arbeitszeit ein Dauerthema der Sozialpartner, und spätestens seit 1997 ist vollkommen unstrittig, dass es Ausnahmen von der Grundregel des 8-Stunden-Tages und der 40-Stunden-Woche braucht, damit die Unternehmen konkurrenzfähig arbeiten können – aber auch, damit die ArbeitnehmerInnen Beruf, Familie und Privatleben unter einen Hut bringen können.

Flexibilität darf keine Einbahnstraße sein

Wo die Arbeitgeber die Beschäftigten kapazitätsorientiert einsetzen wollen, brauchen die ArbeitnehmerInnen als Ausgleich Selbstbestimmung, Planbarkeit und Verkürzung der Arbeitszeit. Aber die Arbeitgeber wollten die Normalarbeitszeit ohne Überstunden auf zehn Stunden täglich und 50 Stunden wöchentlich ausweiten. Die Höchstarbeitszeit inklusive Überstunden sollte zwölf Stunden täglich bzw. 60 Stunden wöchentlich betragen, die Durchrechnung über zwei oder noch mehr Jahre möglich sein. Das hätte für die ArbeitnehmerInnen bedeutet: Wer zwei Jahre lang Überstunden machen muss, würde sie erst nach zwei Jahren ausbezahlt bekommen.

Unverschämte Maximalforderungen der Wirtschaft

Vollkommen außer Acht gelassen wurde dabei, dass das Arbeitszeitgesetz auch ein Schutzgesetz ist, das die ArbeitnehmerInnen vor zu großen körperlichen und psychischen Belastungen bewahren muss. Daher war klar, dass die Gewerkschaftsbewegung den unverschämten Maximalforderungen der Wirtschaft nicht nachkommen konnte, selbst wenn damit kleine Zugeständnisse an die ArbeitnehmerInnen verbunden gewesen wären. Folglich ist es zu keiner Verhandlungslösung gekommen.

Das Thema bleibt auf dem Tisch

Das Thema Arbeitszeitflexibilisierung bleibt aber auf dem Verhandlungstisch der Sozialpartner. Es spielt Tag für Tag bei Verhandlungen über Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen eine Rolle. Sicher wird es auch auf Ebene der Dachverbände bald wieder verhandelt. Grundlagen dafür gibt es nach den vielen intensiven Verhandlungsrunden genügend.

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