Arbeitsrecht und Mitbestimmung
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Verträge wurden fairer
2016 wurden Arbeitsverträge fairer: Bei All-in-Verträgen muss der Grundlohn ausgewiesen werden, das bringt mehr Transparenz bzw. die De-facto-Abschaffung der All-in-Verträge. Arbeitgeber dürfen Ausbildungskosten bei Jobwechsel nur mehr vier Jahre lang zurückfordern; auch die Höhe der erlaubten Rückforderung sinkt mit jedem Monat. Konkurrenzklauseln sind nur mehr für ArbeitnehmerInnen möglich, die mindestens 3.240 Euro brutto pro Monat verdienen. Einklagbares Recht auf monatliche Lohn-/Gehaltsabrechnung.
Angleichung ArbeiterInnen – Angestellte
In seiner letzten Sitzung vor der Neuwahl 2017 hat der Nationalrat einheitliche Regelungen für ArbeiterInnen und Angestellte beschlossen: einheitliche Regelungen für die Entgeltfortzahlung im Krankenstand, einheitliche Kündigungsbestimmungen und gleiche Rechte bei Arbeitsverhinderung aus persönlichen Gründen. Aus ÖGB-Sicht ein Meilenstein für die Arbeitswelt des 21. Jahrhunderts.
Dienstverhinderung bei Katastrophen
Die für Arbeiterinnen und Arbeiter geltende Regelung zur Dienstverhinderung aus anderen wichtigen Verhinderungsgründen ist im Katastrophenfall nicht mehr durch Kollektivvertrag abänderbar.
Informationspflicht
Teilzeitbeschäftigte müssen über freie Vollzeitstellen in Betrieben informiert werden.
Leiharbeit
Überlassene ArbeitnehmerInnen werden bei der betrieblichen Altersvorsorge mit den Stammarbeitskräften des Beschäftigerbetriebes gleichgestellt. Ab Beginn des fünften “Überlassungsjahres” haben sie Anspruch auf eine Beitragsleistung/Prämienleistung in die Pensionkasse/die betriebliche Kollektivversicherung.
Abgrenzung Selbständige – Unselbständige
Ob jemand, der sich als Selbstständiger anmeldet, tatsächlich selbstständig tätig ist, wird von Gebietskrankenkasse, SVA (für Selbstständige) und der Bauernkassa SVB gemeinsam geprüft. Gerade in Branchen, die mit Scheinselbstständigkeit kämpfen, etwa am Bau, werde das zu mehr Rechtssicherheit für Versicherte und Auftraggeber führen. Die Neuregelung basiert auf einer Einigung der Sozialpartner.