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Wertvolle Informationen rund um Lohn und Gehalt, Kollektivverträge und die persönlichen Vorteile als ÖGB-Mitglied gibt es hier:
arbeit-recht-einfach.at
ArbeitnehmerInnen haben in Österreich dank starker Gewerkschaften im Arbeitsleben wie z. B. bei Jobantritt, Krankheitsfall oder Pensionsantritt zahlreiche Rechte. Doch diese hart erkämpften Rechte bringen oft nichts, wenn sie unbekannt sind.
Deshalb bietet der ÖGB ab sofort eine neue Online-Lösung an, die ArbeitnehmerInnen dabei unterstützt, sich zeitgemäß und interaktiv über ihre Rechte im Job zu informieren.
Entsprechend des Titels wurden die Informationen dazu in „einfacher“, d. h. nicht juristischer Sprache aufbereitet und zusätzlich durch zahlreiche Erklärvideos ergänzt. Eine 360-Grad-Oberfläche ermöglicht es außerdem, spielerisch eine Auswahl der wichtigsten Informationen rund um die Arbeitswelt zu erkunden.
Wo finden Sie Ihren Kollektivvertrag?
Mit dem Kollektivvertrags-Infoportal des ÖGB sind erstmals sämtliche Kollektivverträge der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Das KV-Portal enthält die aktuellsten und wichtigsten Informationen rund um Kollektivverträge und bietet allen Interessierten eine rasche Übersicht.
Der Lohnzettel
Was vom Brutto abgezogen wird und was dadurch finanziert wird.
Früher landete er auf dem Schreibtisch der ArbeitnehmerInnen. Inzwischen ist er in vielen Betrieben digital geworden: der Lohn- bzw. Gehaltszettel. Das spart zwar Papier, aber der Inhalt des Lohnzettels bleibt vielen ArbeitnehmerInnen weiterhin ein Rätsel. Im Grunde ist der Lohn- bzw. Gehaltszettel nichts anderes als eine schriftliche Entgeltabrechnung. Damit sollen ArbeitnehmerInnen nachvollziehen können, wie sich ihr Einkommen zusammensetzt. Anders gesagt: Es soll verständlich werden, wie aus Brutto Netto wurde.
Bruttolohn, Lohnsteuer, Sozialversicherung – was bedeutet das eigentlich und wieso werden diese Beiträge abgezogen? Um diese und viele andere Fragen rund um das Thema Lohnzettel übersichtlich und kompetent zu erklären, hat der ÖGB ein neues Info-Tool eingerichtet: